Kampfflugzeug

Kampfflugzeug
Kạmpf|flug|zeug 〈n. 11; Mil.〉 Bombenflugzeug

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Kạmpf|flug|zeug, das (Militär):
mit Bomben, Bordwaffen, Raketen ausgerüstetes Flugzeug bes. zum Einsatz gegen Ziele am Boden.

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Kampfflugzeug,
 
im weiteren Sinn ein Flugzeug, das zur Bekämpfung von Zielen mit gelenkten Flugkörpern, ungelenkten Raketen, Bomben, Bordmaschinengewehren, Bordkanonen oder anderen Zerstörungswaffen bewaffnet und ausgerüstet ist, sowie jedes Modell oder jede Version eines solchen Flugzeugs, das andere militärische Aufgaben wie z. B. Aufklärung oder elektronische Kampfführung wahrnimmt. Zur Erfüllung der militärischen Kampfaufgaben muss ein Kampfflugzeug folgenden Grundforderungen genügen: Durchsetzungsvermögen gegen gegnerischen Abwehrmaßnahmen und Überlebensfähigkeit gegen Angriffshandlungen gegnerischer Streitkräfte durch überlegene Flugleistungen und -eigenschaften, zweckgerechte militärische Ausrüstung und Fähigkeit zur Selbstverteidigung; geringe Wartungsansprüche; hohe Kostenwirksamkeit.
 
Ursprünglich wurden Flugzeuge verwendet, die für bestimmte Aufgabenstellungen spezialisiert und für deren Anforderungen optimiert waren (Bomben-, Erdkampf-, Jagdflugzeuge). In den 1950er-Jahren zwangen die Leistungsanforderungen an Jagdflugzeuge zum Einbau sehr schubstarker Triebwerke; so konnten neben der Bewaffnung für Jagdeinsätze zunehmend auch Angriffswaffen gegen Bodenziele oder Aufklärungsgeräte in beträchtlichen Mengen mitgeführt werden. Da mit solchen Flugzeugen ein großer Teil taktischer Kampfaufgaben in Angriff, Verteidigung und Aufklärung bewältigt werden kann, bezeichnet man sie als taktische Kampfflugzeuge oder Mehrzweckkampfflugzeuge (Kampfflugzeuge i. e. S.). Sie werden entweder durch Änderungen in der Flugzeugzelle, an Triebwerk, Bewaffnung und Ausrüstung an vom Grundentwurf abweichende Aufgabenstellungen als Jäger, Jagdbomber oder Aufklärer angepasst oder von Anfang an für Mehrzweckeignung entworfen. Variable Geometrie der Flugzeugzelle (z. B. Schwenkflügel), Außenbordaufhängung der militärischen Nutzlast oder des Zusatztreibstoffs, vielfältige hochwirksame und der jeweiligen Kampfaufgabe angepasste Waffen (einschließlich weit reichender und sehr treffgenauer Lenkwaffen) sowie eine anpassungsfähige elektronische Ausrüstung sind wichtige Hilfsmittel zur Erzielung von Mehrzweckeignung.
 
Taktische Kampfflugzeuge stellen den zahlenmäßig größten Anteil am fliegenden Gerät der meisten Luftstreitkräfte. Verwendet werden ein- oder zweistrahlige Flugzeuge mit hoher Geschwindigkeit, sehr gutem Steig- und Beschleunigungsvermögen, guter Manövrierfähigkeit, ausreichendem Kampfradius auch im Tiefflug sowie mit Eignung für Start und Landung auf kurzen Pisten.
 
Folgende Aufgaben werden von taktischen Kampfflugzeugen erfüllt: 1) in der Rolle als Aufklärer taktischer Luftaufklärung; 2) in der Rolle als Jäger v. a. Abfangjagd und Begleitschutz für eigene Luftangriffs- oder Lufttransportkräfte; 3) in der Rolle als Jagdbomber Luftnahunterstützung eigener Land- und Seestreitkräfte (Close Air Support, CAS), Bekämpfung gegnerischer Ziele in der Tiefe des Raumes (Abriegelung des Gefechtsfeldes, Air Interdiction, AI) sowie Kampf gegen feindliche Luftstreitkräfte am Boden (Offensive Counter Air, OCA). Eine vorzeitige Entdeckung muss durch Unterfliegen der Radarwarnzone im extremen Tiefflug vermieden werden.
 
 
B. Gunston: Technik u. Einsatz der K. Vom 1. Weltkrieg bis heute (a. d. Engl., 1985);
 B. Gunston: Fighter 2000. Die K. der Zukunft (1987);
 D. Donald: Die Militärflugzeuge der Welt (a. d. Engl., 1988);
 
Die dt. Luftfahrt, hg. v. T. Benecke, Bd. 15: K. u. Aufklärer (1989).

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Kạmpf|flug|zeug, das (Milit.): mit Bomben, Bordwaffen, Raketen ausgerüstetes Flugzeug bes. zum Einsatz gegen Ziele am Boden.

Universal-Lexikon. 2012.

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